Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Durch die Coronaschutzverordnung des Langes NRW ergeben sich grundsätzlich keine Veränderungen für den Sport.

Kontaktsportarten bleiben weiterhin untersagt und unsere bekannten Regeln gelten ohne Ausnahme für alle Sportangebote in den Hallen und im Jugendheim weiter.
Da wir kein eigenständiges Hygiene- und Reinigungskonzept für unsere Umkleideräume und Duschen erstellen können, bleibt es auch diesbezüglich bei den bekanntgegebenen Regelungen.


Grundsätzlich bestehen unsere bekannten Vorgaben auch bei Sportangeboten im Freien weiter fort.
Hier gelten jedoch dann ab dem 30. Mai 2020 Öffnungen, die das Land NRW vorsieht. Diese betreffen Gruppen von maximal 10 Personen. Hier ist innerhalb der Gruppen (auschließlich im Freien) Sport mit Kontakt möglich.
! Achtung !
Die Gruppe von 10 Personen schließt Trainer und Betreuer mit ein!
Eine Trainingsgruppe größer 10 Personen, die dann zu 10er-Gruppen mit Kontakt wechselnd besetzt wird, ist nicht möglich (Ausgangsgruppe ist dann die Gesamtgruppe)!
Trainingsgruppen mit Kontakt können nicht wechselnd besetzt werden (kein Stationstraining in wechselnder Besetzung, Ausgangsgruppe ist dann die Gesamtgruppe)!
Die Möglichkeit des Kontakts im Training kann also ausschließlich innerhalb einer "stabilen" 10er-Gruppe umgesetzt werden!

Wir hoffen, Euch hiermit ausreichende Informationen gegeben zu haben. Ansonsten steht Euch Dirk Jäckel (dirk29360d6c893a4d219629714d9e99cd47.jaeckel@009ca408d0ba4c149c2fcf3854b9c2b7netcologne.de) für Rückfragen zur Verfügung.

Noch eine weitere gute Nachricht zum Schluss: Der "Gummiplatz" ist jetzt für sportliche Aktivitäten im Rahmen des TVH wieder freigegeben.

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